Zwangsversteigerungen Betreibungsamt Uznach
1 aktueller Zwangsversteigerungstermin · Kanton St. Gallen
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- 1 neu diese Woche
- Aktualisierung
- täglich aktualisiert
Das Betreibungsamt Uznach (St. Gallen) führt aktuell 1 Grundstücksteigerungen durch — verteilt auf 1 Ort im Betreibungskreis. Der nächste Versteigerungstermin findet am 28. Januar 2027 in Uznach statt.
Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell beim Betreibungsamt Uznach?
Wie sind die Marktdaten beim Betreibungsamt Uznach?
Aktuell 1 Versteigerungstermin beim Betreibungsamt Uznach. Termin am 28. Januar 2027.
- Häufigste Objektarten
- Immobilie
- Nächster Termin
- 28. Januar 2027
Orte mit Terminen beim Betreibungsamt Uznach
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen beim Betreibungsamt Uznach, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
- Uznach1
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen beim Betreibungsamt Uznach
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es aktuell beim Betreibungsamt Uznach?
Mit Stand 21. Oktober 2026 sind 1 aktuelle Versteigerungstermine beim Betreibungsamt Uznach gelistet, verteilt auf 1 Ort. Die Termine stammen aus dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Für welche Orte ist das Betreibungsamt Uznach zuständig?
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Uznach. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Uznach (1 Termin). Ein Betreibungskreis umfasst eine oder mehrere Gemeinden.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin beim Betreibungsamt Uznach?
Der nächste Versteigerungstermin beim Betreibungsamt Uznach findet am 28. Januar 2027 in Uznach statt. Zu jedem Termin lässt sich die Publikation im SHAB einzeln aufrufen.
Weitere Betreibungsämter in St. Gallen
Betreibungsämter im Kanton St. Gallen mit aktuellen Grundstücksteigerungen.
Die Termine stammen aus dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) (amtsblattportal.ch), Stand 21. Oktober 2026. Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren regelt der Kanton. Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung des Betreibungsamts.